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Allgemeine Geschäftsbedingungen Agentur alb-event

Unsere Angebote und Verträge sind alles Werkverträge nach §631BGB.

 

§ 1 Zusatzleistungen

1.1. Zusatzleistungen sind sämtliche Leistungen die nicht schriftlich in der Auftragsbestätigung festgehalten sind.

Insbesondere gelten hier Planungen und somit auch Buchungen durch Zusatzkonzepten sowie Detailabsprachen gegenüber Drittdienstleistern die nicht in Zusammenarbeit mit der Agentur beauftragt worden sind.

 

1.2. Zusatzleistungen müssen im Vertrag. oder über eine schriftliche Freigabe via E-Mail angepasst werden. Der Ausgleich von Reisekosten, Portokosten, Telefonkosten ist in diesem Falle zusätzlich zur Komplettpreisplanung zu entrichten und richtet sich je nach Aufwand.

 

§ 2 Vertragspflichten des Auftraggebers

2.1. Der Auftraggeber ist zur Unterstützung der Eventagentur verpflichtet. Dies sollte er unter anderem darin tun ein Leistungskonzept auszuarbeiten, sowie seine Vorstellungen und Wünsche zu äußern.

 

2.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet die im Rahmen der Veranstaltung eingesetzten Leihartikel innerhalb 6 Tage nach Gebrauch (Tag der Veranstaltung) beim jeweiligen zusammenarbeitenden Lieferanten oder der Agentur selbst zurückzugeben. Sollte ein Artikel beschädigt oder abhanden gekommen sein, muss diesen der Auftraggeber ersetzen, oder er wird entsprechend in Rechnung gestellt.

 

§ 3 Vergütung

3.1. Die zu Gunsten der Agentur entstehende Vergütung ist soweit nicht anders schriftlich vereinbart innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu entrichten.

 

3.2. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart wird eine Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung gezahlt. Anzahlungshöhe richtet sich nach Auftragshöhe und wird auf dem Angebot und der Auftragsbestätigung entsprechend ausgewiesen.

 

3.3. Grundlage für die Vergütung richtet sich nach den jeweils ausgewählten Angeboten, welche bei Vertragsvereinbarung schriftlich festgehalten werden. Bei Budgetpreisen gilt der Gesamtpreis als maximale Leistung und wird nicht unter den einzelnen Positionen aufgelistet, weil es sich um eine Mischkalkulation handelt.

 

3.4. Die Agentur hat auch dann Anspruch auf die Vergütung, wenn infolge eines Umstandes, welcher nicht von der Agentur zu vertreten ist, die Veranstaltung nicht termingerecht oder überhaupt nicht durchgeführt wird. Ausgenommen davon sind höhere Gewalt nach Auslegung des § 275 BGB.

 

3.5. Vergütungen gelten vom Auftraggeber als anerkannt, wenn nicht 1 Woche nach Zugang der Rechnung/Konzeptes ein schriftlicher Widerspruch durch den Auftraggeber erfolgt.

 

3.6. Anzahlungen sind nach der schriftlichen Vereinbarung im Angebot oder der Auftragsbestätigung zu entrichten. Die Anzahlung wird bei Nichtzustandekommen der Veranstaltung (ausgenommen ist ein Vertragsbruch aus Gründen höherer Gewalt im Sinne von § 275 BGB) einbehalten. Sollte der Vertrag aus Gründen die nicht in §275 BGB fallen storniert werden, so steht der Agentur alb-event frei, Schadensersatz nach §281 BGB beim Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

 

§ 4 Zahlungsverzug

4.1. Verzug entsteht innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen nach Rechnungseingang.

 

4.2. Bei Verzug werden Zinsen laut §§ 247, 288 Absatz 2 BGB berechnet. Sofern nicht durch Auslagen an Dritte die Agentur ebenfalls in Verzug kommt und diese Kosten dann auf den Auftraggeber umgelegt werden können.

 

§ 5 Stornierung, Kündigung

5.1 Die Auftraggeber haben grundsätzlich das Recht, jederzeit vom abgeschlossenen Beratungsvertrag zurückzutreten. Die dadurch entstehenden Kosten (Vergütung, Schadenersatz oder Stornogebühren), richten sich nach §615 BGB Vergütung bei Annahmeverzug, sowie §281 BGB Schadenersatz statt Leistung wegen nicht wie geschuldeter erbrachter Leistung.

 

5.2 Die Agentur kann den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen, jedoch nicht mehr als 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin. Ein Kündigungsrecht aus einem wichtigen Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere für die Agentur dann vor, wenn der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist.

 

5.3 Wird der Vertrag oder ein Vertragsbestandteil aus einem anderen Grunde, d.h. nicht aufgrund eines Rücktritts vor der Durchführung der Veranstaltung aufgelöst, so hat die Agentur dennoch Anspruch auf die Vergütung siehe §3 Vergütung unserer AGB.

 

5.4. Berechnung der Stornokosten bei Kostenvoranschlägen (noch nicht genau feststehende Summen, z.B. Servicepersonal, da Stundenabrechnung). Im Falle einer Kündigung nach §5 unserer AGB, bezieht sich die Höhe der nach §3 zulässigen Vergütung bei Stornierung von Kostenvoranschlägen – Serviceabrechnungen  - auf 250,00€ pauschalem Schadenersatz.

 

5.5. Bei einer Stornierung nach den unter §5 Punkt 1-4 genannten Bedingungen, verweisen wir auf §313 Punkt 3 BGB Störung der Geschäftsgrundlage. Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich, hat die Agentur alb-event das Recht, die unter § 3 aufgeführten Schadenersatzforderungen zu stellen.

 

§ 6 Haftung

6.1 Die Agentur haftet gegenüber dem Auftraggeber aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Haftungstatbestände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbegrenzung gilt jedoch nicht für unmittelbare Personen‐ oder Sachschäden und die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In jedem Fall ist die Haftung für die Agentur alb-event auf die vorhersehbaren typischen Schäden beschränkt.

 

6.2 Ansprüche gegenüber Dritten sind vom Auftraggeber, auf seine Kosten unverzüglich gegenüber diesen direkt geltend zu machen.

§ 7 Fotobox | photobooth Haftungsausschluss

Die Agentur alb-event, haftet nicht für den Verlust durch Daten, durch einen Defekt am Gerät, den Verlust Ihrer Daten durch Diebstahl des Gerätes, oder Diebstahl Ihrer Daten. Es werden keine Bilder/Daten auf dem Gerät/der Kamera gespeichert, sondern auf dem USB Stick, der mit Anmietung des Gerätes in den Besitz der Auftraggeber übergeht. Bei Buchung einer photobooth in Verbindung mit einer Hochzeitsreportage, bei deren Verwendung keine „feste“ Geräteeinrichtung vereinbart, oder aufgestellt wird, findet die Fotobox ihre Verwendung durch eine auf dem Stativ stehende Kamera. In diesem Fall, werden die Bilder auf einer entsprechenden SD Karte gespeichert und im Anschluss auf den USB Stick übertragen, welcher durch die Hochzeitsreportage ausgegeben wird. Der Auftraggeber hat die Pflicht, die Bilder und Daten entsprechend der Europäischen Datenschutzverordnung zu behandeln. Alle Rechte und Pflichten nach DSGVO für die entstehenden Bilder aus Buchung dieser Fotobox, geben wir an den Auftraggeber weiter.

 

§ 8 Gegenrechte, Rechtsübertragung, Verjährung

8.1 Der Auftraggeber kann Gegenansprüche der Agentur, Zurückbehaltungsrechte nur aus dem Vertragsverhältnis geltend machen und nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

8.2 Die Ansprüche des Auftraggebers verjähren in 6 Monaten nach Fälligkeit, spätestens gerechnet von der Erlangung der Kenntnis des Auftraggebers von den Umständen, die die Entstehung des Anspruchs rechtfertigen bzw. von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch auf Grund einer zwingenden gesetzlichen Ausschlussfrist hätte geltend gemacht werden müssen. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit darüber, dass die Verjährungsfrist abgekürzt wird, um eventuelle Unstimmigkeiten aktuell und zügig zu regeln.

 

§ 9 Datenverarbeitung / Abbildungen Fotos

9.1 Alle der Agentur durch den Auftraggeber überlassenen Daten werden vertraulich behandelt und nur gegenüber Dritten zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages offen gelegt und weitergeleitet.

 

9.2 Die durch die Agentur selbst erstellten, oder von Kunden zur Verfügung gestellten Bilder, dürfen für Marketingzwecke z.B. Internetseiten, Broschüren, Zeitungen etc. veröffentlicht werden sofern der Kunde hierfür sein schriftliches Einverständnis ablegt.

 

9.3.Abbildungen und Fotos in Broschüren, Internetseiten und Präsentationen auf CD/DVD können von der Wirklichkeit in Farbe, Form, u.ä. geringfügig abweichen.

9.4 Der Kunde versichert, dass durch die von ihm gelieferten Daten (Texte, Grafiken und Bilder) keine Rechte Dritter sowie Rechtsvorschriften oder Copyrights verletzt werden. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Verletzung von Rechtsvorschriften oder Urheberrechten aus von ihm zur Verfügung gestellten Daten entstehen.

§ 10 Allgemeine Bestimmungen

10.1 Alle Vereinbarungen, auch solche über Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur alb-event; ebenso gilt dies für eine Aufhebung dieser Klausel.

10.2 Sollte es sich bei dem Auftraggeber um eine Personenmehrheit handeln, so bevollmächtigen sich diese hiermit gegenseitig zur Abgabe und zum Empfang von Willenserklärungen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen. Änderungen oder ähnliches sind unverzüglich schriftlich der Agentur anzuzeigen.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt oder ausgeschlossen. Dies gilt auch im dem Fall, dass sich der Vertrag als Lückenhaft herausstellen sollte. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen und für beide Seiten nach BGB zumutbar sind.

 

10.4 Gerichtsstand ist Bad-Urach, Baden‐Württemberg, wenn nicht anders vereinbart.

 

Es gilt deutsches Recht | Agentur alb-event | albhochzeit | daniel jones photography

Geschäftsführung Nicole Jones | Zwiefalterstraße 11 | 72525 Münsingen-Buttenhausen | STAND 05/2020

Zusätzlich

allgemeine Geschäftsbedingungen

für den aus alb-event entstandenen Vertragsumstand der Fotografie

(Werkvertrag nach §631BGB)

§ 1 Geltung

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

  3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden

 

§ 2 Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

  1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

  2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

  3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

  4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

  5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

  6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

 

§ 4 Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.

  2. Ausschließliche               Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.

  3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

  4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für: eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere                      in                 Sammelbänden, produktbegleitenden                           Prospekten,      bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetoptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

  5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto- Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [k] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

  6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der

 

Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

  1. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

 

§ 5 Vergütung / Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.

  2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens

14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder        gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

  2. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen   Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

  3. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

 

§ 6 Haftung

  1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

 

  1. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

 

§ 7 Allgemeines

7.1 Alle Vereinbarungen, auch solche über Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur alb-event; ebenso gilt dies für eine Aufhebung dieser Klausel.

7.2 Sollte es sich bei dem Auftraggeber um eine Personenmehrheit handeln, so bevollmächtigen sich diese hiermit gegenseitig zur Abgabe und zum Empfang von Willenserklärungen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen. Änderungen oder ähnliches sind unverzüglich schriftlich der Agentur anzuzeigen.

7.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt oder ausgeschlossen. Dies gilt auch im dem Fall, dass sich der Vertrag als Lückenhaft herausstellen sollte. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen und für beide Seiten nach BGB zumutbar sind.

 

Gerichtsstand ist Bad-Urach, Baden‐Württemberg, wenn nicht anders vereinbart.

 

Es gilt deutsches Recht

Agentur alb-event | albhochzeit | daniel jones photography

Geschäftsführung Nicole Jones | Zwiefalterstraße 11 72525 Münsingen-Buttenhausen

 

STAND 05/2020

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